Vertragsarzt- &
Vertragszahnarztrecht
Ambulante Versorgung

Wir beraten ambulante Leistungserbringer, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren, umfassend im Vertragsarztrecht.
Beispielsweise gestalten und verhandeln wir die Verträge beim Kauf oder Verkauf von Praxen und betreuen das Nachbesetzungsverfahren.

Daneben unterstützen wir bei der Gründung und dem Erwerb von Heilberufsgesellschaften, (z.B. Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, Apparate- und Laborgemeinschaften), entwerfen Gesellschaftsverträge, helfen bei der Beendigung solcher Gesellschaften und führen streitige Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit gegenüber den Zulassungsgremien und den Kassenärztlichen Vereinigungen in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. Nachfolge- und MVZ-Zulassungen, Anstellungsgenehmigungen, Zweigpraxisgenehmigungen, Abrechnungsgenehmigungen), sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor den Gerichten.
Wir beraten zu Fragen der vertrags- und privatärztlichen Vergütung und setzen Honorarforderungen gegen Kostenträger und Patienten durch.

Rechtsgebiete