Ärztliches Gesellschaftsrecht
& Kooperationen im Gesundheitswesen

Wir beraten Unternehmen der Gesundheitsindustrie, Kliniken, Kostenträger, MVZ und niedergelassene Ärzte bei der vertraglichen Gestaltung ihrer unternehmerischen Aktivitäten sowie bei aufkommenden Streitfragen und Abgrenzungsproblemen.
Hierbei stehen Verträge zwischen der Industrie und Angehörigen der Fachkreise bzw. Fachkreisorganisationen sowie Kooperationen zwischen den Sektoren im Vordergrund.

Schwerpunkt ist die Risikoeinschätzung ("Ampelmodell") bestehender und geplanter Kooperationen auch im Hinblick auf staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, Clearingstellen, Berufs- und Heilmittelwerberecht sowie compliancerechtlicher Vorgaben in Form präventiver Vertragsgestaltung. Konkret geht es um rechtliche und wirtschaftliche Abgrenzungs- und Abwägungsfragen möglicher Modelle wie beispielsweise Verträge im Bereich der klinischen Forschung sowie Honorararzt-, Belegarzt, Konsiliararzt- und Anstellungsverträge nebst der Ausgestaltung von Wahlarztvereinbarungen. Augenmerk wird hierbei jeweils auf die Vermeidung von Begleitrisiken wie Antikorruptionsvorwürfe, Abrechnungsbetrug, Regressforderungen, unternehmensstrafrechtliche Tatbestände und Vermögensabschöpfung gerichtet.

Wir bieten umfassende Lösungen mit dem Ziel, die relevanten Fragen und Szenarien mit Blick auf Möglichkeiten rechtssicherer Vertragsgestaltung praxisnah und für den konkreten Fall unter Simulation entsprechender Entscheidungsfindungsprozesse zu erörtern.
Für den Fall, dass bestehende Kooperationen bereits Gegenstand von Ermittlungsverfahren sind, entwickeln wir gemäß unserer langjährigen strafrechtlichen Expertise, qualifizierte Verteidigungsstrategien, um entsprechende Vorwürfe nachhaltig abzuwehren.

Rechtsgebiete