Dr. Richard Schulz

Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht Healthcare-Compliance und Medizinstrafrecht Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht Digital Health und Telemedizin M&A Health Care
Richard Schulz berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht, Healthcare-Compliance und Medizinstrafrecht, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht, Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie digitale Gesundheitswirtschaft und Telemedizin. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie, Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen, Telemedizinanbieter und Healthtech-Start-ups sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und institutionelle Investoren im Gesundheitssektor. Neben der laufenden regulatorischen und vertragsrechtlichen Beratung begleitet er Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie bei Transaktionen im Healthcare-Bereich.

Lebenslauf

2013 – 2020
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Schwerpunkt Medizinrecht)
2019 – 2022
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Roxin Rechtsanwälte Part mbB, München
2020 – 2023
Promotion zum Dr. iur. an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Frau Prof. Dr. Petra Wittig mit einer medizinstrafrechtlichen Arbeit zu den rechtfertigenden Grenzen der ärztlichen Einwilligung im Zusammenhang mit Placebo- und Nocebophänomenen
2022 – 2024
Rechtsreferendariat in München und Windhoek (Namibia)
2025
Zulassung als Rechtsanwalt
seit 2025
Rechtsanwalt bei GNP Rechtsanwälte Geiger Nitz Partner mbB, München

Mitgliedschaften und Aktivitäten

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)

Auszeichnungen

Publikationen

Die strafrechtlichen Grenzen der rechtfertigenden Einwilligung im Zusammenhang mit Placebo- und Nocebophänomenen – ein interdisziplinärer Beitrag über die Aufklärungspflichten in der ärztlichen Behandlung. Die strafrechtlichen Grenzen der rechtfertigenden Einwilligung im Zusammenhang mit Placebo- und Nocebophänomenen – ein interdisziplinärer Beitrag über die Aufklärungspflichten in der ärztlichen Behandlung. Nomos, Schriften zum Medizinstrafrecht, Dissertation

Dr. Richard Schulz

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