Thorsten Ebermann
RechtsanwaltFachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Strafrecht Partner
Standort München
E-Mail: ebermann@gnp.law
Schwerpunkte
Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
Strafverteidigung
Healthcare Compliance
Interne Untersuchungen
Compliance-Managementsysteme
Cybercrime/IT-Strafrecht
Krisen- und Kommunikationsmanagement
Thorsten Ebermann berät und verteidigt Personen und Unternehmen im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Vermögensdelikten (u.a. Betrug, Untreue), Korruption sowie auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikten. Ein weiterer Fokus ist die Ausgestaltung und Implementierung von Compliance-Management- sowie Hinweisgeberschutzsystemen, Durchführung Interner Untersuchungen sowie die strafrechtliche Unternehmens- und Organhaftung. Zu seinen Mandanten zählen Einrichtungen des Gesundheitssektors (u.a. Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Labore, Praxen, Pflegedienste), Unternehmen und Verbände aus dem Health-Care Bereich sowie mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft. JUVE weist ihn als „branchenerfahrenen Strafverteidiger“ aus. Thorsten Ebermann publiziert in einschlägiger Fachliteratur, hält bundesweit Vorträge. Außerdem ist er Syndikusanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK) e.V..
Lebenslauf
1998 – 2003
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und Ludwig-Maximilians-Universität
2004 – 2006
Referendariat in München und Los Angeles
2006 – 2009
Rechtsanwalt bei Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwälte, München
2010 – 2019
Partner bei Ratajczak & Partner Rechtsanwälte, München
Seit 2020
Partner bei GNP Rechtsanwälte, München
Mitgliedschaften und Aktivitäten
Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Auszeichnungen
Handelsblatt - Best Lawyers | „Deutschlands beste Anwälte“ (seit 2021)
Gesundheitsrecht
Publikationen
Erste individuelle Prüfungen durch Sozialgerichte: Honorarkooperationsarztverträge doch noch nicht am Ende?! (zusammen mit Hendrik Schneider). Der Krankenhaus-JUSTIZIAR 3/2021, S. 82. f.
Kommentierung der Korruptionsdelikte (§§ 299 ff. und 331 ff. StGB). Saalfrank (Hrsg.), Handbuch des Medizin- und Gesundheitsrecht, Stuttgart, Gesamtwerk mit 9. Aktualisierungslieferung, 2020
Strafbarkeitsrisiko Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) – Strafrechtliche Konsequenzen der BSG-Entscheidung zu Honorarärzten (zusammen mit Hendrik Schneider und Volker Ettwig). Der Krankenhaus-JUSTIZIAR 4/2019, S. 113 ff.