Eva Flach

Rechtsanwältin

Schwerpunkte

Allgemeines Krankenversicherungsrecht Digitale Gesundheitsanwendungen Medizinprodukterecht Digital Health und Telemedizin Digitale Barrierefreiheit
Eva Flach berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Market Access für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinprodukterecht, den rechtlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie zum allgemeinen Krankenversicherungsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf der Begleitung gerichtlicher Streitigkeiten über die Erstattungsfähigkeit und die Höhe der Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Berufsbegleitend widmet sie sich in ihrer Dissertation dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren, mit besonderem Blick auf sozialgerichtliche Streitigkeiten.

Lebenslauf

2016 – 2022
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université de Lausanne
2022 – 2024
Referendariat in München und Stockholm
seit 2024
Promotionsvorhaben zum prozessualen Geschäftsgeheimnisschutz an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Lea Tochtermann
2025
Zulassung als Rechtsanwältin
2024 – 2025
Rechtsassessorin und Rechtsanwältin bei Bardehle Pagenberg, München
seit 2025
Rechtsanwältin bei GNP Rechtsanwälte, München

Mitgliedschaften und Aktivitäten

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Arbeitsgruppe Junges Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Münchener Anwaltverein e.V.

Auszeichnungen

Eva Flach

Unsere Rechtsanwälte

Dr. Daniel Geiger
Dr. Gerhard Nitz
Dr. Jörn Grotjahn, M.St. (Oxf.)
Thorsten Ebermann
Till Wipperfürth, LL.M.
Dr. Philipp Kircher
Dr. Richard Schulz
Janne Pramschiefer
Eva Flach
Prof. Dr. Michael Lindemann
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